Wie hoch der Geldentschädigungsanspruch ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie zum Beispiel der Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung und dem Verbreitungsgrad. Bei einer einmaligen Beleidigung als Beispiel liegt der von Gerichten in der Vergangenheit zuerkannte Geldentschädigungsanspruch häufig im Bereich zwischen 100 Euro bis 2.000 Euro. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Geldentschädigungsanspruch auch über 10.000 Euro betragen.
Du kannst bei jedem Auftrag entscheiden, ob du die Geldentschädigung erhalten oder an unseren Kostenfinanzierungsfonds spenden möchtest. Der von uns geplante Kostenfinanzierungsfonds wird künftig, unter bestimmten Voraussetzungen, die Kosten einer gerichtlichen Durchsetzung übernehmen. Mit jeder Spende an unseren Kostenfinanzierungsfonds hilfst du mit, dass andere ihre Rechte ggf. auch gerichtlich ohne Kostenrisiko durchsetzen können.
Wir bieten dieses faire Kostenkonzept an, damit die rechtliche Unterstützung für private Betroffene nicht vom Einkommen abhängt.