digitale Gewalt erfahren? hatefree hilft ohne Kostenrisiko

Antworten auf häufige fragen

FAQ

hatefree übernimmt strafrechtlich relevante Persönlichkeitsrechtsverletzungen aufgrund einer Beleidigung, Bedrohung, üblen Nachrede, Verleumdung (d.h. Lügenverbreitung), der Verletzung des Rechts am eigenen Bild (also wenn jemand bspw. ein Bild von dir verbreitet ohne deine Zustimmung), sexuellen Belästigung, dick pics (Verbreitung pornographischer Inhalte) und Online-Stalking (Nachstellung). Weiterführende Informationen zu den einzelnen Tatbeständen haben wir unter Deine Rechte für dich zusammengefasst. Wir unterstützen dich allerdings nur, wenn du nicht selbst Hass verbreitest.

Das Kostenrisiko für die außergerichtliche rechtliche Durchsetzung übernehmen wir für privat Betroffene und in aussichtsreichen Fällen. Wir finanzieren uns auf Basis einer erfolgsabhängigen Provisionszahlung. Das heißt nur wenn der Täter tatsächlich eine Zahlung leistet, ziehen wir davon unsere Provision ab. Mit hatefree kannst du deine Rechte als privat Betroffene somit einfach und ohne Kostenrisiko außergerichtlich durchsetzen lassen. Bei einer außergerichtlichen Durchsetzung erhältst du die Geldentschädigung bzw. eine von dem Täter gezahlte Vertragsstrafe abzüglich einer Provision in Höhe von 30% zzgl. MwSt. Müssen deine zivilrechtlichen Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden, erfordert dies den Einsatz unserer Partneranwälte. In diesen besonderen Fällen fällt eine Anwaltsgebühr an. Die Höhe der Gebühr ist gesetzlich vorgegeben und richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir beauftragen unsere Partneranwälte nicht ohne deine vorherige Zustimmung. Bei einer gerichtlichen Durchsetzung beträgt unsere Provision 45%. Hast du nur ein geringes Einkommen und es besteht Aussicht auf eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung übernimmt ggf. die Prozesskostenhilfe die eigenen Rechtsanwaltsgebühren für dich. Die fremden Rechtsanwaltsgebühren werden allerdings nicht von der Prozesskostenhilfe abgedeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann künftig auch der von uns geplante Kostenfinanzierungsfonds das Kostenrisiko für die gerichtliche Durchsetzung deiner Rechte übernehmen. Wir bieten dieses faire Kostenkonzept an, damit die rechtliche Unterstützung nicht vom Einkommen abhängt. Gesichaftsmandanten unterbreiten wir gerne eine individuelles Angebot.

Ja, grundsätzlich gilt eine dreijährige Verjährungsfrist. Ein Strafantrag im Rahmen dessen auch eine Identitätsfeststellung des Täters erfolgt, kann allerdings nur binnen drei Monaten gestellt werden. Am besten ist es daher, wenn du dich so schnell wie möglich an uns wendest, wenn du von Hass im Netz (Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder sexuellen Belästigung) betroffen bist.

Die Einreichung eines Auftrages erfolgt online über unser Meldeformular. Wir erfragen dabei automatisch alle relevanten Daten. Solltest du bei der Eingabe Hilfe benötigen, schicke uns gerne eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Wenn dich eine andere Person insofern beauftragt hat und du uns eine entsprechende Vollmacht vorlegen kannst, kannst du auch einen Auftrag für eine andere Person einreichen. Die Geldentschädigung steht allerdings immer nur dem Geschädigten selbst zu und kann auch nicht abgetreten werden. Gib bei der Eingabe daher bitte immer die Personendaten (Name, Adresse, usw.) des Geschädigten an. Falls du dich im Auftrag des Geschädigten um die Angelegenheit kümmerst, kannst du uns gerne deine E-Mail-Adresse und Telefonnummer als Kontaktinformation angeben. Auch Kinder haben ein Anrecht auf Geldentschädigung. Als Erziehungsberechtigter kannst du gerne einen Auftrag für dein Kind bei uns einreichen.

Auf Basis der Daten, die du bei uns einreicht, wird bei uns ein dreistufiger juristischer Prüfvorgang initiiert. Im ersten Schritt prüfen wir deinen Anspruch dem Grunde nach. Besteht ein Anspruch dem Grunde nach, prüfen wir im nächsten Schritt den Anspruch der Höhe nach. Die Höhe der Geldentschädigung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie zum Beispiel der Intensität der Rechtsverletzung. Bei einer einmaligen Beleidigung als Beispiel liegt der von Gerichten in der Vergangenheit zuerkannte Geldentschädigungsanspruch häufig im Bereich zwischen 100 Euro bis 2.000 Euro. In besonders schwerwiegenden Fällen kann der Geldentschädigungsanspruch auch über 10.000 Euro betragen.

Wenn dein Fall nur geringe Erfolgsaussichten hat, können wir dir in diesem spezifischen Fall leider nicht weiterhelfen. Vielleicht können wir dir aber in einem anderen Fall helfen! Die Erfolgsaussichten sind von Fall zu Fall unterschiedlich und müssen daher stets individuell geprüft werden. Zögere daher bitte nicht, die Erfolgsaussichten eines anderen Falles durch uns prüfen zu lassen. Bei geringen Erfolgsaussichten steht es dir außerdem frei, auf eigene Kosten, einen anderen Rechtsbeistand aufzusuchen.

Wir benötigen einen Nachweis über die Rechtsverletzung (beispielsweise Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede, Verleumdung, Verletzung des Rechts am eigenen Bild oder sexuelle Belästigung). Du kannst alles über unser Meldeformular einreichen. Wenn das Vergehen öffentlich einsehbar ist, gib bitte den entsprechenden Webseiten-Link an. Wir benötigen darüber hinaus einen Screenshot von der digitalen Gewalt. Bei einer Hassnachricht / einem Hasskommentar ist es wichtig, dass auf dem Screenshot nicht nur die Hassnachricht selbst, sondern auch der Gesamtkontext, also der Verlauf der Kommunikation, sichtbar ist. Weiterführende Informationen hierzu findest du unter Hinweise zum Dokumentieren von Hass.

Du kannst alles unkompliziert über unser Meldeformular angeben bzw. hochladen.

Wir informieren dich unverzüglich, sobald es Neuigkeiten gibt. Solange du nichts von uns hörst, können wir noch nichts Neues verkünden.

Ob und wie schnell du dein Geld erhältst hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Beeinflusst wird dies unter anderem dadurch, wie umfangreich die rechtliche Prüfung ausfällt, ob die Identität des Täters bekannt ist, wie schnell der Täter die Entschädigung zahlt und ob eine gerichtliche Durchsetzung erforderlich ist. Da dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist, können wir eine Zahlung nicht versprechen bzw. den Zahlungszeitraum nicht konkretisieren. Wir werden aber unser bestes tun, damit du so schnell wie möglich eine Geldentschädigung erhältst! Sobald deine Geldentschädigung bei uns eingegangen ist, leiten wir diese unverzüglich an dich weiter.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann künftig auch der von uns geplante Gerichtskostenfinanzierungsfonds das Kostenrisiko für die gerichtliche Durchsetzung deiner Rechte übernehmen, wenn du als private Person betroffen bist. Gesichaftsmandanten unterbreiten wir gerne eine individuelles Angebot.

Wenn wir deine Geldentschädigung erfolgreich durchsetzen konnten, werden wir dich darüber unverzüglich informieren und dich bitten, uns deine Bankdaten per E-Mail oder per Fax zu übermitteln.

Nach dem Einkommenssteuergesetz muss die Entschädigung grundsätzlich nicht versteuert werden. Für Einzelheiten und eine verbindliche Auskunft konsultiere bitte deinen Steuerberater.

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